Hallo,

ich habe einen Getränkemarkt und bei mir hilft ab und zu ein 16 jähriger aus. Darf dieser Alkohol (auch hochprozentig) und Zigaretten verkaufen wenn er an der Kasse ist?

Ist es ein Unterschied, wenn er alleine im Laden ist oder wenn eine Volljährige Person dabei ist?

Wo kann ich die Bestimmungen dazu finden, im Jugendschutzgesetz ist nur die Verkauf AN Jugendliche geregelt, nicht der Verkauf VON Jugendlichen an Erwachsene.

Bitte keine Spekulationen, nur juristisch nachweisbare Antworten, da auf diversen Internetseiten sehr unterschiedliche Angaben dazu gemacht werden und nie eine juristische Quelle dazu genannt wird.

Danke Klaus