Wann liegt Verfahrensbetrug vor?

Hallo liebe Foraner und Fachleute,

ich habe da eine Frage mit der Bitte um sachdienliche Antworten.

Ausgangssituation:

Vor einem Familiengericht (FA) streiten die Eltern kleiner Kinder um das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR). Ein Elternteil (ET) möchte aus der Wohnung des anderen Elternteils ausziehn und die kleinen Kinder mitnehmen. Um dies zu erreichen bringt der auszugswilliger Elternteil das Jugendamt (JA) auf seine Seite und der Rest läuft wie geschmiert. Das JA bringt mehrere Lügen und Behauptungen vor FA um das ABR dem auszugswilligen ET zu übertragen helfen. Es wird u.a. Behauptet, dass der andere Elternteil nicht Beratungswillig ist, obwohl keine Beratungstermine angeboten werden, das der Auszugswilliger ET eine Wohnung hat, was nicht stimmt, es verharmlost Straftaten des auszugwilligen ET, JA behauptet, dass die Übergabe der Kinder sich schwierig gestaltet, obwohl an den genannten Tagen keine Kinderübergabe stattfindet...

Frage 1: Liegt hier bereits der Tatbestand des Verfahrensbetruges vor ?. Das Gericht stütz das Urteil, den Entzug des gemeinsamen ABRs, auf die genannten Behauptungen ab.

Frage 2: JA liefert angebliche Beweise nach der mündlichen Verahandlung, nachweislich falsche Behauptungen, dem Gericht und nimmt an der Entscheidungsfindung gewichtig Teil. Ist das Nachreichen angeblicher Beweise nach der mündlichen Verhandlung erlaubt ?.

Frage 3: Kann aus dem Genannten eine Straftat und damit eine Anzeige gegen den JA-Mitarbeiter erstattet werden ?.

Vielen Dank im voraus für Euere Antworten.

Aufenthaltsbestimmungsrecht, Familiengericht, Jugendamt
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.