Hallo,
Es soll eine notariell beurkundete Schenkung stattfinden. Schenker und Schenkungsampfänger sind aber an zwei Orten in Deutschland und können sich aus Altersgründen nicht an einem Ort treffen. Auch Bevollmächtigten soll dies nicht zugemutet werden.
Beim Schenker ist sicher eine notarielle Belehrung und eine notarielle Unterschrift notwendig. Doch wie sieht es beim Schenkungsempfänger aus?
Braucht man dabei überhaupt eine notariell beglaubigte Unterschrift? Und falls doch, braucht man eine entsprechende Belehrung über den Vertrag?
Wir wollen ja möglichst nicht für eine Leistung die doppelte Gebühr bezahlen, wegen der zwei Notare, die möglicherweise involviert sind.