Schon mal bei Händler angerufen? So etwas klärt ganz viele Fragen da in einer Email viel missverstanden werden kann.

Bei einer Fehllieferung hast du das Recht auf Wandlung, in der Regel klappt so etwas auf Kulanz - kostet die Matratze über 40,- EUR trägt auf jeden Fall der Händler die Kosten. Du hast das Recht die Ware zurück zu senden und das so wie du willst - sogar per Spedition - und aus diesem Grund ist es wirklich unabdingbar dort an zu rufen um das zu klären. Wenn der Händler keine Lust hat kannst du auf dein Widerrufsrecht beziehen - das ist für dich als Kunde der Freifahrschein um nach Gesetz gegen diese Ungerechtigkeit vor zu gehen.

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Der Händler ist verpflichtet die Ware innerhalb von 14 Tagen zurück zu nehmen hat aber das recht dir nicht den vollen Betrag zurück zu geben da es sich um eine Minderung der Sache handelt. wobei es wirklich schwer werden kann den nutzungswert fest zu stellen wenn du die schuhe im offenen Gelände an hattest. Hier mal ein Auszug aus einem normalen widerrufsrecht:

Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.

Tipp von mir - ruf da an und frage nach wie der shop das handhabt - das widerrufsrecht besteht in jedem fall!!!

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