Kann das Arbeitsamt den Kindesunterhalt neu berechnen lassen?

Folgende Situation: KV ist Unterhaltspflichtiger und hat Post vom Arbeitsamt (Jobcenter) bekommen zwecks Neuberechnung Kindesunterhalt und offen legen der Einkünfte, da KM Hartz 4 Empfängerin ist. Kind ist 4 und lebt bei der Mutter. Nach Trennung wurde ein Titel über das JA festgelegt, aber mit Einverständnis beider ET, das der Unterhaltspflichtige nur 150 Euro fürs Kind zahlt. Dieser Titel hat keine Dynamik. Die KM weiß auch nichts davon, dass das Arbeitsamt neu berechnen darf bzw. das der KV Post bekommen hat. KV war ehrlich und hat alle Angaben ausgefüllt. Verdienst, Schulden, Kredite, Zusammenleben mit neuer Partnerin und sogar Verdienst der Partnerin mit angegeben. Nun kam ein Bescheid, das KV abzüglich Schulden laut Gehaltsgruppe 3, 274 Euro zahlen muss. In dem Schreiben steht auch, dass der KV dazu Stellungnahme nehmen kann. Der KV ist allerdings nicht damit einverstanden diese neue Summe von 274 Euro zu zahlen, welches ja einfach ein Amt festlegt ohne Wissen der KM. Mit der KM wurde damals eine Summe von 150 Euro zusammen mit JA abgemacht. Was passiert, wenn ich auf den letzten Bescheid vom Arbeitsamt gar nicht erst Antworte? Oder was passiert, wenn ich eine Stellungnahme abgebe, indem ich in Widerspruch gehe, mit der Begründung, das 150 Euro abgemacht waren. Titel besteht. Was passiert denn als nächstes? Kann das Arbeitsamt mich denn auch verklagen und vorm Gericht ziehen, wenn ich mich weigere den neuen Betrag zu zahlen? Oder kann das Amt denn gar nichts ausrichten? Bleibt es denn wie gehabt? Wer hat Erfahrungen damit?

Kindesunterhalt, Neuberechnung
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