Hallo 🤗 wer kennt sich aus?
Neuberechnung der Beistandschaft ist in Bearbeitung...
Nach erste eigene Hochrechnung, wird es definitv ein Mangelfall werden, da die Verteilungsmasse nicht für 3 Kinder reichen wird.
Ich habe 3 Kinder. 1 Kind aus früherer Beziehung (7 Jahre) für den ich Unterhalt zahle und 2 weitere Kinder (3 Jahre und 2 Monate) mit meiner Lebensgefährtin (nicht verheiratet). Wir wohnen alle 4 zusammen unter einem Dach. Derzeit wird der Unterhalt von der Beistandschaft neu berechnet. Kann das JA mein Selbstbehalt um 10 % herabsetzten? Es besteht ja ein Synergieeffekt durch gemeinsame Haushaltsfühung. Allerdings befindet sich meine LG derzeit in Elternzeit und hat somit geringes Elterngeld. Wird das bei einer evtl. Herabsetzung des Selbstbehalt's berücksichtigt? Normalerweise steht ihr ja sogar Betreuungsunterhalt von mir zu. Ja, ich weiß, erst sind die Kinder dran und Mutti geht dann leer aus. Aber sie ist ja denn in dem Sinne durchs geringe Elterngeld hilfebedürftig und ich muss sie daher finanziell unterstützen. Weiß jemand, ob das JA denn trotzdem den SB senkt oder lassen sie mir die 1080 € bis LG wieder voll arbeitet? Oder kommt es auch drauf an, wieviel Elterngeld bezogen wird? Über eigene Erfahrung wäre ich sehr erfreut....