Die Privatinsolvenz hat nur Vorteile. Es ist ein absoluter Neuanfang für Überschuldete.
Sie wird ratsam, wenn man selbst nicht mehr pünktlich alle Schulden begleichen kann und auch eine Ratenzahlung aufgrund der hohen Summen keinen Sinn macht.
Die Vollstreckungsbescheide, die die Gläubiger durch Mahnbescheid durchgesetzt hatten, werden aufgehoben, sobald die Insolvenz eröffnet ist, und der Gläubiger in der Schuldentabelle drinsteht.
Sämtliche in der Schuldentabelle aufgeführten Gläubiger sind nach 6 Jahren erledigt.
Die Gerichtskosten von ca. 2500 - 3000€ bleiben anschließend noch für weitere 4 Jahre auf deiner oder der Schulter der Person x stehen!
Diese müssen in Raten weiterhin abgestottert werden, bis nach weiteren 4 Jahren nach den vergangenen 6, auch die Gerichtskosten, die anfangs ja gestundet wurden, wenn man einen Antrag auf Stundung gestellt hat, beim Einreichen der Insolvenz.
Während der Wohlverhaltensperiode, die nach Verwertung der "gepfändeten" Gegenstände und materiellen Werte, also nach Schlussverteilung, kann anschließend wieder angespart werden und während der Schuldenzeit, Vermögen aufgebaut werden!
Dadurch ist auch das Begleichen der Gerichtskosten später einfacher, da man sich nicht mehr um die vorhandenen Schulden kümmern muss, und trotz Schulden neues Vermögen aufbauen kann, dass nach Schlussverteilung dir nicht mehr genommen werden kann.
Zum Beispiel, wenn nach Schlussverteilung dir irgendeiner einen Porsche geschenkt hat, kann dieser dir nach Schlussverteilung nicht mehr genommen werden!
Du fährst dann Porsche während der Insolvenz! hihi.
Es kann dir lediglich eine kommende Erbschaft bis zur Hälfte Ihres Wertes, während der 6 Jahren genommen werden, und das Einkommen über 989€ wird gepfändet!
Wenn du Überstunden gemacht hast, darfst du die Hälfte der Stunden behalten, und das Weihnachtsgeld darf man bis 500€ zusätzlich behalten.
So schlecht ist die Insolvenz dann gar nicht, und nach 6 Jahren bist Schuldenfrei und Alles, bis auf die Gerichtskosten wird erlassen. Von den gepfändeten Beträgen aus dem Einkommen während der Privatinsolvenz werden zuerst, die Gerichtskosten beglichen. Wenn dann noch was für die Gläubiger übrig bleibt wird es prozentual, am Schuldenanteil, der jeweiligen Summe die man einem Gläubiger schuldet, aufgeilt.
Soweit müsste es verständlich sein.