Wir wollen ein Straßenfest veranstalten. Unter welchen Umständen müssen wir, von Gesetzes wegen, eine Gästetoilette zur Verfügung stellen?

Das ganze findet in NRW (Nordrhein Westfalen) statt, falls das wichtig sein sollte.

Ich habe mal gehört, nur wenn man Alkohol ausschenkt, sonst aber nicht. Bin mir da aber nicht ganz sicher, und ihr wißt doch immer alles. Vielen Dank im voraus.