Hallo, ich arbeite zurzeit im teilzeitverhältnis im Einzelhandel. nun hat mein chef, um präventiv gegen einzelne Diebstähle von Mitarbeitern vorzugehen, eine neue "Taschenkontrollregel" eingeführt die für jeden Mitarbeiter ohne trifftigen Verdacht gilt.

Zum Ende einer Arbeitsschicht wird sich zuerst wieder in Alltagsklamotten umgezogen und dann im Büro schriftlich abgemeldet.
Dann wird, eine Art Würfelspiel durchgeführt. Macht man Feierabend hat man vor Augen des Chefs 1x zu würfeln. Entspricht die Zahl dem heutigen Wochentag (Montag = 1, Dienstag = 2 usw...) dann muss man seine Tasche vorzeigen. Soweit so gut.
Jetzt habe ich mir angewöhnt einfach meine Sachen im Auto zu lassen, ich betrete das Geschäft vor Dienst also nur mit Shirt sowie handy und habe keine Jacke oder Tasche dabei. Meist werde ich so gar nicht nach dem Würfeln gefragt und meine eigentliche Intention ist, dass ich nach Feierabend einfach schnell abhauen kann ohne auf eine Kassenaufsicht oder meinen Chef zu warten, die meist nicht sofort verfügbar sind.

Nun hat sich heute folgendes ereignet. Ich habe mich gerade abmeldet und das Geschäft verlassen und nicht gewürfelt, ich wurde konkret nicht danach von meinem chef gefragt. Als ich im Auto angekommen bin habe ich mein Geldbeutel geholt und dann (sowie man jetzt annehmen kann als normaler Kunde) eingekauft. Nach dem Einkauf und beim erneuten Verlassen des Geschäftes rannte mir mein Chef nach, ich solle bitte nun "nochmal würfeln.

Nun zur eigentlichen Frage: Darf er mich, obwohl ich mich bereits abgemeldet habe und nicht mehr in meiner Arbeitzeit bin noch kontrollieren?