Hallo,

nachdem wir im Mai von unserem Vermieter wg. Eigenbedarf gekündigt wurden, mussten wir uns wohl oder übel nach einer neuen Bleibe umsehen :-( Mittlerweile sind wir ca. 5 km von unserem alten Wohnort gezogen und fühlen uns trotz anhanltenden Umzugschaos relativ wohl. Da wir unserem Sohn (7 Jahre/2. Klasse) und unserer Tochter (2,5 Jahre) weder Schul- noch Kitawechsel zumuten wollten, haben wir beschlossen beide in Schule und Kita am alten Wohnort zu lassen. Gestern bekam ich ein Schreiben von der Grundschule in deren Einzugsgebiet wir gezogen sind, dass wir unser schulpflichtiges Kind bei denen anmelden müssen. Auf meine Info hin, dass wir nicht vor hatten einen Schulwechsel zu vollziehen, wurde ich dahingehend belehrt, dass ich das gar nicht zu entscheiden habe sondern das Landratsamt! Ist das so? Wer hat schon solche Erfahrungen mit den Behörden machen dürfen? Auf der Schule von meinem Sohn wird bilingual (zweisprachig) unterrichtet und ausserdem hat er nicht weit von der Schule einen Hortplatz wo er nachmittags und in den Ferien betreut wird (da wir beide berufstätig sind) Das sind alles Vorteile, die mir die neue Grundschule nicht bieten kann.