Mir ist der Briefkastenschlüssel abgebrochen und wüßte gerne, ob dies unter normale Abnutzung fällt und insofern meine Vermieterin den Schaden ausbessern muß. Oder ob das doch eher ein Fall für meine Hausratversicherung ist? Da ich bald ausziehe, möchte ich das Ding endlich wieder in Ordnung bringen.