Sehr geehrte Damen und Herren,
ich lies meine Wohnung für eine Wohnungsübergabe streichen. Ich beauftragte einen Maler, der bereits bei den Vormietern gestrichen hat. Dieser kannte die Wohnung bereits und nannte mir am Telefon einen Preis. Es gibt kein schriftl. fixiertes Angebot. Ich sagte ihm von Anfang an, dass ich eine Rechnung möchte. Er malerte also meine Wohnung und danach steckte er mir ein post-it in den Briefkasten mit Betrag und Kontoverbindung. Ich rief ihn an und verlangte nach einer Rechnung. Nun verlangte er das dreifache. Die Rechnung ist derzeit noch offen, da ich noch immer auf eine Rechnung warte/hoffe. Nun ruft er ständig an und beschimpft uns am Telefon. Er will sogar vorbeikommen!
Meine Frage: Wie soll und kann ich mich verhalten? Sicherlich war der Betrag günstig. Allerdings habe ich das ja schriftlich von ihm, inkl. seines Adressaufklebers. Kann ich dennoch eine Rechnung zu dem von ihm genannten Preis verlangen? Wie sieht die rechtl. Situation aus?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!