Mein Arbeitgeber hat eine sehr eigenwillige Auffassung von Pausenregelungen. Auf Grund dessen will er zwar allen Kollegen, die an sog. Tele-Arbeitsplätzen arbeiten, keine Bildschirmpause genehmigen, schreibt aber die Mittagspause so fest, dass sie in voller Länge genommen werden muss.

Mein Angebot, die Splittung der Mittagspause auf zwei mal 15 Minuten zu erlauben um damit die vorgeschriebene Bildschirmpause ggf. auszuhebeln, wurde nicht akzeptiert.

Mit dieser Regelung wäre er den Rauchern im Betrieb sehr entgegen gekommen. Zum Einen hätte er ihnen eine zusätzliche Raucherpause ermöglicht ohne andere Kollegen die nicht rauchen zu benachteiligen, zum Anderen wäre die Zeit zwischen den ebenfalls vorgeschriebenen Raucherpausen vor- und nachmittags kürzer gewesen. Geschadet hätte das imho niemandem.

Jetzt meine Frage: Ist die Aufteilung der Mittagspause auf zwei mal 15 Minuten eine Regelung die der AG verbieten kann? Oder bedeutet die Kann-Regelung, dass ich als AN die Pause auch splitten kann, wenn meine Arbeitsabläufe das ermöglichen?