Spontanäußerung an der Unfallstelle?

Hallo liebe Community,

ich hatte vor etwa einem Jahr einen schweren Verkehrsunfall an einer Autobahn. In Folge dessen gab es außerdem zwei Schwerverletzte aus dem gegnerischen Fahrzeug.

Leider erinnere ich mich an den Unfall garnicht mehr, weder an die eigene Reaktion noch an irgendeinen Knall. Da ich eine Gehirnerschütterung in Verbindung mit einer Amnesie hatte, was mein örtliches Krankenhaus auch bestätigte, konnte es möglich gewesen sein dass ich aufgrund des Aufpralls kurzzeitig bewusstlos war.

Als ich an der Unfallstelle mich dann zur Sicherheit zum Grünstreifen begeben habe, rückten schon bereits Rettungskräfte und Polizei an, von dieser ich dann mehrmals befragt wurde was gesehen ist. Leider habe ich mich, da ich sonst keine andere Erklärung hatte aufgrund der Amnesie, hatte ich vermutet ich wäre eingeschlafen. Dem war es aber nicht so, da ich die Aussage im Schockmoment nach einer Gehirnerschütterung wirr getroffen habe.

Nun muss ich beweisen dass dies nicht der Fall war und ich nicht eingeschlafen noch übermüdet gefahren bin, da mir jetzt fahrlässiger Eingriff in den Straßenverkehr aufgrund körperlicher und geistiger Mängel vorgeworfen wird.

Wie dürfen solche Äußerungen in Verbindung mit diesen Umständen bewertet werden? Ich habe weder was verschriftlicht noch ein Schuldeingeständnis unterschrieben.
Außerdem hatte ich meine Äußerungen mit einem „vielleicht“ getätigt.

Bin dankbar für jeden hilfreichen Ratschlag :), denn ich will nicht für etwas bestraft werden was nicht der Wahrheit entspricht:(

Auto, Unfall, Recht