Moin, ich muss leider etwas weiter ausholen. Vor drei Jahren wurden bei einem Bekannten mehrere Fahrzeuge beschlagnahmt, darunter ein PKW. Tatvorwurf: Verkauf von BTM in nicht geringer Menge. Der Fall ist noch nicht verhandelt, aber die Staatsanwaltschaft hat seinen PKW versteigern lassen. Den Verkauf der anderen Fahrzeuge konnte mein Bekannter noch stoppen.Nun meine Frage, durfte die Staatsanwaltschaft das Auto ohne vorherige Mitteilung veräußern und hat mein Bekannter die Möglichkeit rechtliche Schritte einzuleiten? P.S.: Mein Bekannter hat das was ihm Vorgeworfen wird nicht gemacht. Danke für Eure Antworten und Bitte keine blöden Kommentare.