Ich wohne in einem Zweifamilienhaus in einer Mietwohnung. Die andere Wohnung bewohnen die Hauseigentümer selbst. Nun kam es in letzter Zeit immer wieder vor, dass ich abends kein warmes Wasser mehr hatte, um zu duschen.

Meine Frage nun, darf ich was an den Nebenkosten abziehen, denn ich bezahle schliesslich auch für warmes Wasser?

Die Vermieter schieben die Schuld an der Wasserknappheit mir zu. Sie behaupten, dass meine 2-Zimmer-Wohnung für 1 oder maximal zwei Personen ausgelegt sei. Ich wohne derzeit aber mit meinem Bruder sowie meiner neuen Freundin hier.

Trotzdem habe ich doch Anrecht auf so viel warmes Wasser wie ich will! Oder liege ich hier falsch?