Aus der Frage geht eigentlich alles hervor.

Mein Lehrer hat mir wegen einer Lapalie eine schriftliche Missbilligung nach Hause geschickt die an „Familie (Familienname)“ adressiert war in der auch das Wort an meine Eltern gerichtet wird das doch bitte mit mir im Hinblick auf meine Volljährigkeit zu besprechen. Der Lehrer hatte also durchaus Kenntnis von meiner Volljährigkeit.

Ich wurde nun darauf hingewiesen, das dieses vorgehen illegal ist, eben wegen meiner Volljährigkeit.

Kann mich da jemand aufklären ob das wirklich stimmt, wenn möglich auch einen Paraghraphen oder ein Gesetz wo das festgehalten ist.

Vielen Dank!