Hallo Leute,

ich habe da eine Frage und zwar möchte seit neuestem mein Vermieter mir das Abstellen von Gegenständen auf meiner Terrasse verbieten. Ich wohne bereits seit 1,5 Jahre hier im Wohnheim und bisher war das eigentlich noch nie ein Problem.

In meinem Mietvertrag wird die Terrasse nicht erwähnt, allerdings steht sie im Übergabeformular als Teil der Wohnung mit dabei.

Mein Vermieter argumentiert damit, dass die Terrasse als Fluchtweg fungieren würde und deshalb keinerlei Gegenstände darauf geduldet werden würden. Da wir bei uns den Tisch, bzw. die Liegestühle nur zwischen den Apartments auf der Terrasse platziert haben steht meiner Ansicht nach auch einer Flucht aus dem Apartment über den geräumigen Innenhof nichts im Wege.

Meine Frage ist jetzt ob mein Vermieter das einfach so nachträglich machen darf und wie das da rechtlich aussieht. Bei meinem Einzug wurde mir jedenfalls zugesichert, dass ich die Terrasse auch nutzen darf.

mfg,

kcl93