Hallo,

ich wollte mal fragen, wie die Lage ist, wenn man Geschmacksmuster geschützte Puppen in einem kleinen Image-Film verwendet. Die Puppen sind Produkte einer eingetragenen Marke und laut Impressum alle Geschmacksmuster geschützt. Darf man die dann in einem Film zu Protagonisten machen und "mitspielen" lassen?

Um schnelle Rückmeldung würde ich mich freuen. Lieben Dank.