Ich wohne in einem Mietshaus mit 8 Parteien. 2 der Wohnungen wurden letztes Jahr renoviert und haben im Gegensatz zu den anderen 6 keinen Waschmaschinenanschluss mehr in der Wohnung. Beim Einzug wurde mir von einem Vertreter der Vermietungsgesellschaft zugesichert, dass der Keller demnächst auch reoviert werde und es dann dort eine Gemeinschaftswaschmaschine geben würde. In der Zeit, in der mir keine Möglichkeit zum Wäschewaschen zur Verfügung stand beantragte ich eine Mietminderung in Höhe von 10%, dieser wurde nach 2 monatigem Streit mit der Vermietungsgesellschaft schließlich zugestimmt. Vor kurzem wurde nun ein Paar Häuser weiter in einem anderen Mehrfamilienhaus, das von der selben Gesellschaft verwaltet wird, im Keller eine Waschmaschine und ein Trockner installiert. Mir wurde nun schriftlich mitgeteilt, dass ich diese Gemeinschaftswaschmaschine benutzen könne und daher ab sofort wieder die volle Miete bezahlen müsste. Ist es zulässig, dass die Waschmöglichkeit nicht im gleichen Haus ist in dem ich wohne? Besonders dann, wenn die Installation der Waschmaschine eigentlich im Keller meines Hauses versprochen wurde und die Vermietung dies nun anscheinend nicht mehr plant?