ich habe einen stiefsohn, (kind aus erster ehe meines mannes) wir haben ein berliner testament, indem steht das der Stiefsohn nach meinem tod der erbe ist.ich habe eine  Eigentumswohnung die gehört mir. mein mann ist verstorben, nach meinem Tod ,wer bekommt die Wohnung. Kann ich ein eigenes testament nur über mein eigentum machen. ich habe noch 2 brüder die gern als meine persönlichen erben einsetzen möchte.