Arbeite seit dem 1.7.18 im Hotel-und Gaststättenbetrieb. Bin am 23.7. bis heute erkrankt. AU pünktlich eingereicht bei KK und Arbeitgeber.

Heute Kündigung erhalten mit der Betreffzeile: fristloses Kündigungsschreiben.

Hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Beschäftigungsverhältnis fristlos, hilfsweise fristgerecht gemaß § 15 des Manteltarifvertrages für das Gaststätten- und Hotelgewerbes NRW. Ist das Rechtens?

Habe mir nichts zu Schulden kommen lassen. Wenn ich diese Kündigung beim AA vorlege, bekomme ich doch sofort eine Sperrzeit, oder?

Habe mir nichts zu Schulden kommen lassen. Ist das Rechtens?