zu den antworten von den anderen. du wirst kein wohngeld bekommen, da du anspruch auf bab hast (berufsausbildungsbeihilfe). zudem kannst du, wenn die bab nicht ausreicht um eine wohnung zu bezahlen, einen zusätzlichen antrag auf kdu (kosten der unterkunft) stellen. beim bab wird das einkommen der eltern mit einbezogen und beim kdu nicht. anträge bei der zuständigen arge oder agentur für arbeit zu stellen. kindergeld wird mit beginn der ausbildung entfallen, da du ab september über ein eigenes einkommen verfügen wirst! über wohnungserstattung informiere ich mich noch selber und habe bis jetzt keine vernünftigen antworten bekommen. zu den antwortenden auf deine frage: ich habe nicht gegen euch, aber bitte informiert euch besser bevor ihr auf solche fragen antwortet. mit solchen antworten helft ihr nicht sondern lasst den menschen unnötig zeit und geld verlieren!

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