hallo, wir wohnen als eigentümer in einer eigentümergemeinschaft und wollen einen noch nie genutzten heizkörper entfernen lassen. ist hier eine beschlussfassung der eigentümergemeinschaft nötig? wen betrifft die neuberechnung des umrechnungsfaktors bei der heizkostenabrechnung? Nur den eigentümer oder die gesamte gemeinschaft?

danke kaligula