Einen schönen Tag in die Runde,

ich habe eine neue Anstellung begonnen und mein Arbeitgeber zahlt eine Kinderzulage aus. Einen Wohngeldantrag habe ich gestellt. Nun meine Frage, wird die gezahlte Zulage als Einkommen gezählt, oder gilt diese Zahlung wie das staatliche Kindergeld als anrechnungsfrei?

Danke schon mal für Antworten.