Hallo, ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.

Ich habe den Erlass eines Mahnbescheides beantragt. Der Mahnbescheid wurde auch unter der mir bekannten Adresse von Amts wegen zugestellt. Jedoch rief mich daraufhin die Mutter des Schuldners an und teilte mit, dass der Sohn nicht mehr hier wohnen würde und gab mir die neue Adresse. Die Adresse wurde überprüft und auch von der Postanschriftenprüfung bestätigt.

Meine Frage ist nunmehr, ob der Mahnbescheid dennoch als zugestellt gilt und ob nunmehr direkt der Erlass des Vollstreckungsbescheides unter der neuen Adresse beantragt werden kann oder soll eine Ersatzzustellung an die neue Anschrift erfolgen.

Um Antworten wird gebeten, vielleicht sogar mit entsprechenden Kommentarstellen. Habe bis jetzt in den mir vorliegenden Kommentierungen nichts gefunden.