Hallo, ich habe einen Wasserschaden bei meinem Untermieter verursacht. Meine Haftpflichtversicherung zahlt, jedoch nur den Gebrauchswert - das ist ja woh so üblich bei einer Haftpflichtversicherung. Nach Aussage der zuständigen Sachbearbeiterin muss der Mieter nach 3 Jahren die Feuchträume (sprich Küche und Bad) malern (was er nicht hat - wer macht das schon regelmäßig). Wenn das nicht so ist, bezahlt die Versicherung nur einen kleinen Anteil (ich glaube, 1/3, bin mir aber nicht sicher). Ist das so richtig? Ich habe auch schon anders lautende Berichte gehört. Wer hat damit Erfahrung? Vielen Dank schon mal für Eure Antworten. PS: Ich weiß, dass ja auch seine Hausratsversicherung sowie auch die Gebäudeversicherung meiner Vermieterin einspringen sollten - aber mich interessiert speziell, was meine Haftpflicht zu übernehme verpflichtet ist.