Die Leistungen in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und einer Naturwissenschaft müssen im Durchschnitt "besser als befriedigend" sein,
ebenso müssen in allen übrigen Fächern des Pflicht- und Wahlpflichtbereichs im Durchschnitt "besser als befriedigende Leistungen" erbracht werden.
Darüber hinaus müssen die Schüler/innen von der abgebenden Schule in einem Gutachten mit "geeignet" beurteilt werden. Wer unmittelbar von einer allgemeinbildenden Schule in unser berufliches Gymnasium übergehen will, wird von den Erziehungsberechtigten bei der bisher besuchten Schule bis zwei Wochen nach Beginn des 2. Schulhalbjahres unter Angabe der Fachrichtung (Wirtschaft oder Technik) angemeldet.