Hallo, momentan bin ich dabei meinen zweiten BAföG-Antrag auszufüllen und wurde darauf hingewiesen, dass ich auch von meinem Depot, welches Vermögenswirksame Leistungen enthält, einen Kontoauszug als Vermögensnachweis hinterlegen muss. Ich habe mich vor der Erstellung meines Erstantrags falsch informiert und dachte, dass ich auf Grund der Vermögenswirksamen Leistungen, die mir erst in ca. 3 Jahren zu Verfügung stehen, da sie bis dahin vertraglich gesperrt sind, diese nicht auf mein Gesamtvermögen anrechnen muss. Ich habe im Internet gelesen, dass alles über ca. 5000€ an Vermögen auf das BAföG angerechnet wird. Meine vermögenswirksamen Leistungen zusammen mit meinem normalen Guthaben kommen ca. auf 3000€, was also nicht das Problem wäre. Ich frage mich gerade ob es trotzdem ein Problem gibt, wenn ich jetzt schreibe, dass ich das Vermögen vorher nicht angegeben habe, auch wenn es nicht meine Absicht war mir damit einen Vorteil zu verschaffen.
Danach ist mir auch noch eingefallen, dass ich noch ein komplett leeres Konto, bzw. wenige Cent an Guthaben, bei einer anderen Bank habe, welches ich noch nicht gekündigt habe. Wisst ihr zufällig ob es da auch ein Problem gibt, auch wenn das finanziell für das BAföG keinen Unterschied macht? Danke und VG