Ich habe einen Schrebergarten in einem Kleingartenverein, in dem Jedes Jahr vier Tage lang, ein sogenanntes Gartenfest gefeiert wird. Im Laufe dieses Gartenfests, kommt es öfter zu Handfesten Ausseinandersetzungen oder anderen schwierigen Situationen wie z.B. auch Sachbeschädigung oder sogar Einbrüchen innerhalb vom Gartengelände. Da es im letzten Jahr eine Situation gab, in der ein betrunkener ein paar Frauen belästigt hat, woraufhin ich ihn zum Haupttor vom Gelände gebracht, nach einem Angriff auf mich zu Boden gebracht und anschließen die Polizei gerufen habe, wurde ich nun vom Vorstand gefragt ob ich dieses Jahr sozusagen die Rolle der Security übernehmen wollen würde. Nun die eigentliche Frage: Ist der Vorstand des Kleingartenvereins Gesetzlich dazu im Stande mir die Befugnis dazu zu geben bzw sozusagen mir Gesetzlich geltend das Hausrecht zu zu sprechen? Und darf ich dann mit den selben Rechten aber auch Vorschriften wie Security unternehmen sprich z.B. dem Jedermannsrecht die Rolle der Security spielen sprich mit einer Security Jacke auf dem Gelände rum laufen und bei Vergehen im Rahmen des Jedermannsrecht eingreifen und die Polizei verständigen wenn jemand nicht auf meine Anweisung hin das Gelände verlassen möchte? Tut mir echt leid dass der Text so lang ist. Danke schon mal im Vorraus. Bitte nur hilfreiche Antworten, danke.