Kommt drauf an: gibst du eine schwere Straftat zu die Dritte gefährden kann oder bist du minderjährig? In diesem Fall ja, erstens da die Bevölkerung stets geschützt werden muss und zweitens da deine Eltern Aufsichtspflicht haben und dieses unterschrieben haben - falls sie also was wissen wollen können sie dieses auch erfahren - aber: nur mit Begründung wieso. Ich hoffe ich konnte es so einfach wie möglich erklären.
Mit freundlichen Grüßen

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Satzbau und Rechtschreibung lernen wäre erstmal ein guter Ansatz -

aber das beachten wir mal einfach nicht. Geh einfach auf sie zu und rede mit ihr, wenn sie kein Interesse zeigt wird es sowieso nichts, falls doch einfach weiter versuchen und gucken was draus wird. Aber: wenn sie nicht will dann will sie nicht und das musst du in diesem fall auch akzeptieren.

Kleiner Tipp; such dir nicht die heißeste von allen raus, da hat sowieso keiner Chancen. Und aus Erfahrung: wenn du sie am selben Abend dazu bringen kannst dich zu küssen dürfte auch alles weitere kein großartiges Problem sein.

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