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Kommt drauf an: gibst du eine schwere Straftat zu die Dritte gefährden kann oder bist du minderjährig? In diesem Fall ja, erstens da die Bevölkerung stets geschützt werden muss und zweitens da deine Eltern Aufsichtspflicht haben und dieses unterschrieben haben - falls sie also was wissen wollen können sie dieses auch erfahren - aber: nur mit Begründung wieso. Ich hoffe ich konnte es so einfach wie möglich erklären.
Mit freundlichen Grüßen