Ich bin im ersten Semester meines Jurastudiums und ich verstehe nicht, was ich in Staatsrecht lernen bzw. verstehen muss. Der Aufbau des Staats ist klar, die Zusammenhänge auch und der Inhalt der Vorlesungen ist ebenfalls verständlich.

Ich frage mich nur, ob ich irgendwas übersehe, da mir das Fach irgendwie "substanzlos" bzw. nicht greifbar vorkommt.

Schonmal danke im Voraus