Hallo,

Ich habe eine Frage und hoffe das jemand mir weiterhelfen kann. Ich ziehe in der 33. Schwangerschaftswoche nach Berlin aus der Schweiz.

Ich habe allerdings von 10.08 bis 02.12 in Deutschland Vollzeit ununterbrochen gearbeitet, und seit 03.12 in der Schweiz Vollzeit gearbeitet. Ich habe außerdem nicht die Deutsche Staatsangehörigkeit, sondern von einem andere EU Land, was bedeutet das ich automatisch ein Aufenthaltsgenehmigung habe.

Nun ist die Frage: da ich in die 33. Schwangerschaftswoche mich wieder anmelden muss bei die Krankenkasse (wird die AOK da sie mich nicht ablehnen können, und ich bevor ich aus Deutschland gezogen bin auch dort versichert war), habe ich noch Recht auf das Mutterschaftsgeld? Dies wird doch von Krankenkasse und nicht der Staat bezahlt?

Noch ein weitere Frage: ist das Mutterschaftsgeld nebenbei das Elterngeld? Und muss ich Elterngeld oder Arbeitslosengeld beantragen für meine Elternzeit?

Viele, viele Dank im Voraus!