ein Menschenleben geht grundsätzlich vor...
denk doch auch einfach mal an das Gesetz das Hilfeleistung nicht zu unterlassen ist ...
und jetzt kommt die Zwickmühle
Befehl verweigern oder Hilfeleistung unterlassen
Befehl ist Befehl und Gesetz ist Gesetz und Gesetz steht über dem Befehl