Wahrscheinlich kommt meine Antwort zu spät, aber trotzdem...
Die Krankenkassen versuchen immer wieder, Befund- bzw. Klinikberichte zu bekommen. Aber es ist definitiv so, dass Du der Krankenkasse keine medizinische Unterlagen zu kommen lassen musst. Oft versucht die KK auch, dass Du sämtliche behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbindest. Auch das brauchst Du nicht. Oft wird man in diesen Zusammenhängen auf die "Mitwirkungspflicht" hingewiesen und mit Paragraphen und Blablabla... bis zum Hinweis, dass es zur Kürzung bzw. Einstellung von Krankengeld kommen kann. Das alles ist nicht zulässig und man sollte nicht darauf hereinfallen. Die arbeiten wirklich mit allen Tricks.
Lediglich der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) kann solche Berichte erhalten. Auch der MDK darf dann keine Einzelheiten an die Krankenkassen weitergeben, sondern nur eine Beurteilung bzw. Einschätzung über Deinen Gesundheitszustand abgeben.
Ich habe jetzt zwar nicht mehr die Quelle, aber diesen Text habe ich meiner KK zu kommen lassen, als sie bei mir versucht haben, einen Klinikbericht zu bekommen:
Das Einholen einer Einwilligungserklärung der Versicherten zur Übermittlung von Behandlungsdaten stellt eine unzulässige Umgehung der gesetzlichen Restriktion nach § 301 Abs. 1 SGB V und eine Missachtung des in den §§ 275 ff. SGB V dokumentierten Willens des Gesetzgebers dar, wonach ausschließlich der MDK zur Überprüfung medizinischer Sachverhalte berechtigt ist.
Wenn Du der Krankenkasse einen Rehabericht übersenden müsstest, müssten sie Dich darum ja nicht bitten und Du auch keine Abtrittserklärung unterschreiben.
Der Reha-Bericht muss aber immer dem Leistungsträger (in Deinem Fall müsste das die DRV Berlin sein) zugesandt werden.
Leider sind die anderen Antworten nicht richtig. Auch wenn es für Deinen aktuellen Fall jetzt zu spät sein sollte, kannst Du diese Informationen vielleicht irgendwann noch mal gebrauchen.