Hallo

bin mal wieder arbeitslos und möchte die zeit während der aktiven bewerbungsphase nutzen um mich weiterzubilden. der grund für meine arbeitslosigkeit ist eine ungerechtfertigte kündigung seitens des alten arbeitgebers. nun kommt es zum gericht und falls ich den fall gewinne, gibts eine menge kohle :)

meine frage ist........

muss ich an das amt (ich bin arbeitslosengeld II bezieher) die kosten der weiterbildung zurück zahlen, falls ich denn fall gewinne ? weil der alte arbeitgeber mir nachträglich bis zum gerichtstermin mein gehalt zaheln muss. dann müsste ich ja im prinzip die kohle vom harts 4 zurück zahlen + die kosten für die weiterbildung ?

falls ich den fall verliere, jedoch einen neuen job antrete........... muss ich die kosten zurück zahlen ????

vielen dank für eure mühe

gruß

judi