Hallo, habe mir vor kurzem einen Mercedes gekauft, nach dem Kauf ist mir aufgefallen, dass beim Rückwärtsfahren Geräusche entstehen, die nicht beheobenw erden konnten, nachdem wir 3x das Auto durch den Verkäufer an eine Werkstatt gebracht haben. Daraufhin wollten wir das Auto zurückgeben, nun wird gesagt dies sei eine Konformbeanstandung, ist das rechtens? Warum sollte ein Geräusch beim Rückwärtsfahren, welches man nicht behoben konnte, bei 3 Werkstatt besuchen, als Konformschaden abgestempelt? Ist das so erlaubt und rechtens oder darf ich das Fahrezug zurückgeben, habe es nach ca. 5 Tagen gemeldet, als wir das Fahrzeug hatten.