Hallo habe eine schriftliche Verwarnung in i.H. von 35 Euro bekommen.Ich bin nämlich mit dem Auto beim Rückwärts fahren in einen Graben gefahren. Da steht,dass dies eine Ornungswidrigkeit ist und dass ich verwarnt werde laut §56,57 OWiG. Kommt da wohl noch was auf mich zu? Danke für die Antworten