Die Schulzeit gilt als Arbeitszeit und auch der Weg von Schule zum Betrieb, doch mir wurde von meinem Ausbildungsbetrieb gesagt, dass die Schulzeit die vor dem eigentlichen Beginn der Arbeitszeit stattfindet nicht berechnet wird. Soll heißen, da meine Schule um 7:30 beginnt, meine eigentliche Arbeitszeit aber erst um 9:00, somit werden mir die 1,5 Std nicht angerechnet. Ich finde das klingt ziemlich banal. Stimmt das?