Ich habe über "Ebay Kleinanzeigen" meine gebrauchte Playstation 3 verkauft. Ich habe mich mit den Käufer auf einen Preis geeinigt und er wollte sie dann am Sonntag bei mir holen. Am Sonntag kam er und wollte die Playstation3 ausprobieren. Ich sagte natürlich ja, er machte sie an , legte ein Spiel ein und teste kurz, es war alles okay und er bezahlte. Einen Tag später schreibt er mir dann, dass sie kaputt sei, der Lüfter defekt ist und wie wir uns einigen sollen ? Für mich war das völlig absurd, weil ich nie Probleme beim Spielen hatte und selbst einen Tag davor noch gespielt habe ? Inwiefern ist da jetzt eine Gewährleistung meinerseits pflicht ?? Er wirft mir jetzt vor ich hätte sie kaputt verkauft und falsche Angaben gemacht, was aber nicht stimmte, weil wie er selbst ausprobieren konnte, bei mir alles funktioniert hat. Habe ich da eine Gewährleistung als Privatverkäufer zu geben ?

LG Jonas