Hallo zusammen :)

ich schreibe in wenigen Tagen meine StrafR ZP und fühle mich gut vorbereitet - jedoch hätte ich eine Verständnis Frage.

die Frage bezieht sich auf die gefährliche Körperverletzung § 224

und zwar prüfe ich ja wie folgt:

a) Objektiver Tatbestand § 223

b) objektiver Tatbestand § 224

jetzt zur frage: wenn der objektive TB des grunddelikt § 223 erfüllt ist jedoch der von § 224 nicht - was mache ich dann ??

beende ich dann die Prüfung und schreibe - keine Strafbarkeit wegen gefährlicher KV und prüfe die einfache Körperverletzung??

oder kann ich einfach weiterprüfen und am Ende feststellen: Ergebniss —> G hat sich nicht wegen gefährlicher Körperverletzung strafbar gemacht, im Übrigen aber wegen (einfacher) Körperverletzung.

Würde mich über antworten freuen :-)