Erstmal ein paar formale Dinge vorweg:
ich bin 17 Jahre alt und mache aktuell meinen B197 Führerschein und werde diesen voraussichtlich innerhalb der kommenden Wochen abschließen. Anschließend darf ich, mit einer eingetragenen Begleitperson, Auto fahren. Zunächst werde ich eine Prüfbescheinigung aus Papier bekommen. Gemeinsam mit meinem Personalausweis ist dies dann meine Fahrerlaubnis.
Die Brisanz liegt darin, dass ich am Ende des Sommers ein Auslandsjahr machen werde und erst im Sommer 2025 zurückkomme. Mein Plan war es, dann die BE-Klasse zu machen und anschließend einen neuen Führerschein mitsamt einem aktuelleren Bild, dann in Kartenform, zu beantragen.
Nun ist es so dass man spätestens 3 Monate nach dem 18. Geburtstag, den ich übrigens im Ausland feiern werde, den Führerschein in Kartenform beantragt haben muss. Ich verstehe nicht ob nach Ablauf dieser 3 Monate der Führerschein an Gültigkeit verliert oder die Fahrerlaubnisprüfung komplett ungültig wird und man den Führerschein komplett neu machen muss.
Geplant hatte ich, dass ich aus dem Ausland wieder komme und direkt meine BE-Klasse mache. Anschließend beantrage ich einen Kartenführerschein mit beiden Klassen drauf. Sonst müsste ich ja nach bestandener BE-Klasse noch einen Kartenführerschein beantragen was sich dann auch finanziell niederschlägt. Ist das Ganze so möglich? Und kann man bei der Beantragung für einen Führerschein mit beiden Klassen auch ein neues Bild nutzen oder wird das alte übernommen. Klar ist auch dass ich den BF17 Führerschein wenn ich dann wieder da bin, und schon über 3 Monate 18 bin, nicht mehr nutzen darf.