Ich habe es mit jemandem zu tun, der mir per Messenger mit körperlicher Gewalt gedroht hat. Obwohl ich nicht glaube, dass diese Person das tun würde, was er geschrieben hat, und es nur war, um Angst zu machen, war die Schwere dessen, was er geschrieben hat, genug, dass ich mich entschied, zur Polizei zu gehen und Anzeige zu erstatten.

Jetzt habe ich einen Brief von der Polizei erhalten, in dem ich aufgefordert werde, die Fakten genauer zu erklären, Screenshots zu senden usw., was ich tun werde. Sie fragen mich, ob ich eine Strafantrag stelle.

Da habe ich ein Problem. Ich denke, dass die Tatsache, dass ich ihn bei der Polizei angezeigt habe, ausreichen wird, um ihm Angst zu machen und diesen Unsinn zu beenden und die Angelegenheit abzuschließen. Ich möchte nicht wirklich in einen Rechtsstreit geraten, wenn ich es vermeiden kann.

Glaubt ihr, dass der Strafantrag notwendig ist? Kann ich der Polizei auch sagen, dass ich keinen Strafantrag stelle und es mir dann später bei Bedarf anders überlegen?