Meine Tochter wurde vor 1,5 Jahren Opfer eines bewaffneten Raubüberfalls,

ihr wurden im Handgemenge an der linken Hand mit einem Messer 3 Finger verletzt sodass sie genäht werden musste.

Sie konnte über 5 Monate etwa ihren Leistungssport nicht nachgehen.

Vom Opferschutz kam der Bescheid das sie kein Anspruch hat auf Schmerzensgeld , da alles folgenlos abgeheilt wurde.

Ich finde es eine Schande, dass ein dahergelaufener einfach einer 13.Jährigen zum Zeitpunkt sich das Recht rausnimmt ihr die Tasche klaut und ihre Finger zerschneidet und die psyche verletzt.

Gibt es trotzdem Aussichten auf Schmerzensgeld ?

Danke für eine Rückmeldung