Hallo, ich bin in der Probezeit, wurde letztens innerorts mit 68 Km/h geblitzt mit Abzug der Toleranz also 15 km/h zu viel.

Ich habe ein Schreiben bekommen „Verwarnung mit Verwarnungsgeld“. 50€ Strafe die ich direkt bezahlt habe. Auf der Rückseite steht das Verwarnungen nicht im Fahreignungsregister eingetragen werden.

Jedoch ist es ja so in der Probezeit: 1 x A-Verstoß oder 2 x B-Verstoß = Probezeit Verlängerung usw.
Ich habe nun gelesen das ein Verwarnungsgeld keine Konsequenzen auf den Führerschein hat, da es ja nicht im Register eingetragen wird, also dass ich nochmal geblitzt werden könnte ohne Probezeitverlängerung..

Anderseits finde ich auch das 2 x B-Verstoß eine Verlängerung bedeutet. Ist es nun ein B-Verstoß den ich gemacht habe, wenn ja, was bedeutet es das es nicht im Fahreignungsregister eingetragen wird?