Person X wurde in einer Personengruppe mit einer angerauchten Cannabis-Zigarette von Zivilpolizisten erwischt und hat bei der Sicherstellung eine Einwilligungs-/Verzichtserklärung mit Ja unterschrieben. Damit wird unterschrieben, dass an den sichergestellten Drogen "keine Rechte Dritter" bestehen.

Person X wurde allerdings von den Polizisten nur belehrt, dass für die Beschlagnahmung des Joints unterschrieben wurde, nicht aber, dass Person X der Besitzer der Drogen ist.

Fälschlicherweise hat Person X somit unterschrieben, dass der Joint Eigentum ist. Dem ist aber nicht so.

Kann Person X diese Unterschrift rückgängig machen bzw. ist es sinnvoll darauf bei der Vorladung nochmals einzugehen?