Ich stehe gerade vor einer ähnlichen Situation. Die Antwort ist abhängig, ob deine ehemalige Partnerin in Lohn und Brot steht, sprich sie selber zu Ihrem Lebensunterhalt beiträgt oder staatliche Hilfe in Anspruch nimmt.

Bei mir ist es so, dass meine EX sich noch in Elternzeit befindet und zusätzlich einer Geringfügigen Tätigkeit nachgeht. Das reicht natürlich nicht um eine eigene Wohnung unterhalten zu können. Deshalb hat sie Lebensunterstützung oder so beantragt und bewilligt bekommen, nicht zu verwechseln mit Hartz IV. D.h. der Staat steuert nur einen Teil der Miete dazu. Daher hat mich jetzt das Jobcenter angeschrieben, dem ich meine Einkünfte offenlegen muss. Ggfs holt sich der Staat dann einen Teil, der an meine Ex bezahlten Gelder, von mir zurück.

Da der Vorgang noch nicht abgeschlossen ist, kann ich zur Höhe keine Auskünfte geben.

VG

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.