Zusage Ausbildungsplatz - inwieweit ohne Vertrag verbindlich?

Folgender Sachverhalt: Letzten Donnerstag bekam mein Sohn per Telefon die Zusage für einen Ausbildungsplatz, der Vertrag würde ihm in den nächsten Tagen zugeschickt werden. Am Freitagvormittag war er ebenfalls bei einem Vorstellungsgespräch, bereits am Nachmittag kam auch hier die Zusage per Mail. (sie hatten vorher versucht ihn telefonisch zu kontaktieren, aber da war er nicht zu Hause) Da mein Sohn den zweiten Betrieb bevorzugen würde, wollte er noch einige Fragen abklären, die im Gespräch nicht erwähnt wurden (Gehalt, Urlaub, Berufsschulzeiten usw.) Er schrieb eine Mail diesbezüglich, woraufhin der Personalchef ihm zusicherte, ihn am Montag nochmal anzurufen. Als am Montag um 14 Uhr kein Anruf kam, versuchte mein Sohn es nochmals gegen 15 Uhr, Aussage der Sekretärin, dass der Chef noch in der Besprechung sei. Es erfolgte jedoch den ganzen Nachmittag kein Rückruf. Mein Sohn schrieb dann abends eine Mail, wann er heute zu erreichen sei, da er nur zwischen 12 und 15 Uhr zu Hause ist. Nun warten wir auf den Anruf. Ich weiß, dass es zu früh ist, die Pferde scheu zu machen, aber ich finde es schon ein merkwürdiges Verhalten. Als Personalchef könnte man doch eine Mail schreiben: "Tut mir leid, ich hatte heute keine Zeit für einen Rückruf" oder so ähnlich. Oder sehe ich das falsch? Inwieweit ist eine Zusage für einen Ausbildungsplatz per Mail bindend, falls sich wider Erwarten keiner melden sollte?

Ausbildung, Arbeitsrecht
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