Vom Mieter wurde uns die Verpfändungserklärung ausgehändigt, das Sparbuch jedoch nicht. Nun ist der Mieter hergegangen und hat das Sparbuch aufgelöst. Ich habe daraufhin die Bank zur Rede gestellt, da ja der Sperrvermerk der Verpfändungserklärung auf dem Sparbuch lag, hätte das Sparbuch, meiner Meinung nach, nicht aufgelöst werden dürfen. Die Bank gibt zwar zu einen Fehler gemacht zu haben, zieht sich aber ansonsten auf die Äußerung zurück: Wenn ich den Anspruch auf diese Kaution geltend machen wolle, bräuchte ich zwingend zu der Verpfändungserklärung auch das Sparbuch. Hier beißt sich doch die Katze in den Schwanz! Das Sparbuch liegt der Bank doch bereits seit über einem Jahr vor. Nämlich seit dem Zeitpunkt, als der Mieter unberechtigt das Sparbuch aufgelöst hat. Was meint Ihr? Bin ich im Recht und sollte damit zum Anwalt gehen?