Rückerstattung der Renovierungskosten
Studentin A hat mit Vermieter V. einem Mietvertrag unterschrieben und vereinbart das A schon vor Einzug die Wohnung renovieren kann (starker Raucher, Wände gelb, risse in der Wand usw. hat A alles aufgezeichnet).
V hat A mündlich darauf hingewiesen dass, das Haus zum verkauf angeboten wird und die Möglichkeit besteht das der zukünftige Besitzer in dem Haus selber wohnen will.
Nach den Renovierungsarbeiten (V hat A verboten gekauften Farben an die Wände zu streichen) trat genau dieser Fall ein.
Im Vertrag steht: Vertragsanfang: 1 Oktober 00 Unbefristeter Mietvertrag: Mindestens 1 Monat, 2 Monate Kündigungsfrist
Das Kündigungsdatum ist der 15 November 00
A hat nicht viel Geld.
Kann A die Renovierungskosten dem Vermieter auftragen?
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