Studentin A hat mit Vermieter V. einem Mietvertrag unterschrieben und vereinbart das A schon vor Einzug die Wohnung renovieren kann (starker Raucher, Wände gelb, risse in der Wand usw. hat A alles aufgezeichnet).

V hat A mündlich darauf hingewiesen dass, das Haus zum verkauf angeboten wird und die Möglichkeit besteht das der zukünftige Besitzer in dem Haus selber wohnen will.

Nach den Renovierungsarbeiten (V hat A verboten gekauften Farben an die Wände zu streichen) trat genau dieser Fall ein.

Im Vertrag steht: Vertragsanfang: 1 Oktober 00 Unbefristeter Mietvertrag: Mindestens 1 Monat, 2 Monate Kündigungsfrist

Das Kündigungsdatum ist der 15 November 00

A hat nicht viel Geld.

Kann A die Renovierungskosten dem Vermieter auftragen?