Die ehemalige Knochenfabrik in Unterpremstätten. Dort wurde früher maggi hergestellt, und jatzt ist es eine leerstehande kleine, sehr Bauernhof ähnliche, Fabrik.

Ist aber halt einsturzgefährdet und wenn du in der Gegend öfters gesehen wird ist es auch gut möglich, dass dich die Polizei besuchen kommt, weil erst vor kurzem dort Brandstiftung mit Cannabispflanzen war.

Koordinaten für google Maps: 46.976718,15.382111

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http://www.limblengtheningforum.com/index.php?topic=735.0

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Bei einer früheren Frage ist die Rede von 50.000€ (im günstigen Ausland) bis 150.000€ in Deutschland. Der Heilprozess dauert mindestens ein Jahr bis du wieder gehen kannst. Von schmerzfrei bist du dann weit entfernt.Eine Bekannte von mir hat so etwas ähnliches (Ein Fuß 3cm länger machen) machen lassen. Die hat riesen Schrauben in den Unterschenkel bekommen, wo sie dann selbst jeden Tag den Fuß 1mm auseinander geschraubt hat. Also kannst du schon damit rechnen, dass du mindestens 3 Monate ständig unter enormen Schmerzen leiden wirst. Bezüglich deines Problems kann ich mir nicht wirklich vorstellen, dass eine Beinverlängerung dir auch nur irgendwie weiterhilft. Besser wäre es, du suchst dir einen Psychiater. Da zahlt die Versicherung etwas dazu, und der Selbstbehalt wird immer noch deutlich unter den kosten für eine Beinverlängerung liegen.

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Am besten, du fragst direkt bei der Arbeiterkammer an. Da sind Leute die wissen von was sie Reden.
Und kostenlos ist es auch

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Alt und L.
Es wäre halt sehr hilfreich wenn du in der Frage erwähnst, dass du ein MbP hast. Dann wird es nicht so leicht übersehen.

Außerdem ist so eine Antwort sehr einfach mit google zu finden.

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Da letztes Jahr "nur mehr" 40.000 Österreicher in der Türkei Urlaub gemavht haben wird aich diese Anzahl jetzt nicht si stark auswirken.

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Wenn der Zaun aufgrund von normal auftretendem Wind zugrunde gegangen ist, dann haftet der Aufbauer für ihn.
Wenn es ein sehr starjer Wind war, der nur alle paar Jahre/Jahrzehnte auftritt, dann fällt es unter höhere Gewalt. Dann haftet nicht der aufbauer für ihn.

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Gewährleistungsfall: Umtausch, Reparatur, Kassenzettel?

Hallo Zusammen, ich habe zu Weihnachten ein Gerät geschenkt bekommen, das nach 8 Wochen Benutzung nun defekt ist (kein Eigenverschulden). Mit den Gewährleistungsregelungen kenne ich mich soweit aus, allerdings ist mir da noch etwas unklar. Kann der Händler, bei dem ich das Gerät erworben habe (bzw. derjenige, der mir das Gerät geschenkt hat) verlangen, dass er das Gerät zunächst an den Hersteller schickt um nachprüfen zu lassen, was defekt ist, bevor er mir einen Umtausch oder Reparatur zusagt? Ärgerlicherweise hat der Schenker nicht mehr den Kassenzettel, hat aber per EC-Karte bezahlt. Ich habe nachgelesen und es wird geschrieben, dass ein Kontoauszug über die geleistete EC-Zahlung auch ausreichen würde. Ich war im Laden des Händlers vor Ort, ein Mitarbeiter hat sich das defekte Gerät angeschaut, sagt ohne Kassenzettel kann er nichts machen, den müssten sie zum Hersteller mitschicken, ansonsten geht nichts. Ich habe den Kontoauszug vorgezeigt, das würde nicht reichen. Nun hat er sich dennoch meine Nummer notiert und will nachfragen (vl. in der Zentrale) ob etwas möglich sei. Allerdings würde das Gerät wohl zunächst eingeschickt, von Umtausch war keine Rede. Muss der Händler zunächst überprüfen lassen, ob nicht doch ein Eigenverschulden meinerseits vorliegt? Auf was könnte ich mich berufen, wenn ich nun eine Antwort des Händlers bekomme oder lohnt sich das in dem Fall nicht, weil ich keinen Kassenzettel habe?

Ich danke im Voraus

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Du kannst freundlich im Geschäft nachfragen, ob sie dir die Rechnung noch einmal ausdrucken können.
Mit genauem Betrag, Datum und anderen Artikeln die auf der Rechnung sind sollte das kein Problem sein

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Natürlich darfst du das anfertigen lassen.
Am besten du gehst zu dem Geschäft, oder rufst dort an. Die sagen dir dann was du brauchst

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Klar ist, dass du dich nicht ab den Hersteller wenden musst. Ich bin mir jetzt nicht sicher ob das mit den drei malen Gesetz ist, oder eher so eine inoffizielle Richtlinien an die sich die Händler halten sollen(Bin mir aber ziemlich sicher, dass es Gesetz ist.)
Sicher iat jedoch, dass du wenns sie die Uhr zurücknehmen den Betrag Bar, oder halt so wie du ihn bezahlt hast(z.B.:Gutscheine für den Laden) herausbekommen musst.

Wenn sich der laden wehrt deinen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, dann sagt du ihnen am besten, dass du dich bei der/dem Verbraucherschutzentrale(Deutschland)/Verein für Konsumenteninformation(Österreich) erkundigen wirst wir das Tatsächlich läuft.
Wenn ein Händler das hört, dann geht er meistens eh von selbst in die Knie. Wenn das nicht der Fall ist, dann erkundigst du dich am besten tatsächlich bei der/dem Verbraucherschutzentrale(Deutschland)/Verein für Konsumenteninformation(Österreich). Die sagen dir dabb wie es wirklich um dich steht.

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Von der EU gibt es den EVS, hab gute Erfahrungen damit gemacht, das funktioniert alles einwandfrei. Einfach googlen, und dich dann informieren.

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